Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lahntours-Campingplatz Runkel
Sehr geehrter Kunde, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und uns, der Firma LT-Aktivreisen GmbH, nachstehend „LT“ abgekürzt, zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen sie diese daher sorgfältig durch.
1. Ihre schriftliche Anmeldung wird wirksam, wenn wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung zugesandt haben. LT ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Soweit LT zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung zum Leistungsbeginn kein Recht auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.
2. Wenn Sie vor Beginn des Campingaufenthaltes von Ihrer Reservierung zurücktreten, können wir angemessen Ersatz verlangen. Unser pauschalisierter Anspruch auf Ersatz (Rücktrittsgebühr) beträgt:
a) bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn 20 %
b) vom 29. bis 22. Tag vor Aufenthaltsbeginn 30 %
c) vom 21. bis 15. Tag vor Aufenthaltsbeginn 40 %
d) vom 14. bis 08. Tag vor Aufenthaltsbeginn 60 %
e) vom 07. bis 01. Tag vor Aufenthaltsbeginn 80 %
f) Bei Rücktritt am Tag der Anreise oder bei Nichtantritt 100%
3. LT kann die Reservierung bis zur letzten Minute stornieren, wenn besondere Ereignisse wie Hochwasser einen sicheren und reibungslosen Verlauf des Aufenthaltes nicht zulassen würden. Tritt LT zurück, wird der eingezahlte Preis voll erstattet. LT übernimmt keine Gewähr dafür, dass besondere Ereignisse nicht noch während des Aufenthaltes auftreten und dieser zu Ihrer Sicherheit abgebrochen werden muss.
4. Werden firmeneigene Sachen durch Sie beschädigt oder gehen durch Ihr Verschulden verloren, müssen wir Ihnen die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.
5. Sie verpflichten sich, Ihr Verhalten der vorliegenden Campingplatzordnung anzupassen und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
Campingplatzordnung:
1) Um den organisatorischen Ablauf so reibungslos wie möglich gestalten zu können, bitten wir jeden Camping-Gast, sich vor Betreten des Geländes anzumelden.
2) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
3) Die benutzten Stellflächen sind sauber zu verlassen, eventuelle Schäden der Platzleitung zu melden. Die Benutzer haften für selbstverschuldete Schäden, Eltern für ihre Kinder.
4) Anfallender Müll ist getrennt in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Bei erwiesener Nichtbeachtung dieser Regelung wird der Mehrbetrag für die Entsorgung fällig. Im Interesse der Umwelt bitten wir darum, den geringen Aufwand für die Getrenntsammlung zu akzeptieren.
5) Die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und die Nachtruhe von 22 bis 06 Uhr sind einzuhalten. Wir bitten darum, sich während dieser Zeiträume so zu verhalten, dass niemand belästigt wird. Während der Ruhezeiten ist das Befahren des Platzes mit motorisierten Fahrzeugen grundsätzlich verboten.
6) Die Uferböschung darf bis zu einer Entfernung von 6m ab Oberkannte nicht betreten werden; wir befinden uns in einem Landschaftsschutzgebiet!
7) Die Stellplätze sind am Abreisetag bis spätestens 12 Uhr aufgeräumt zu verlassen, ansonsten wird ein weiterer Übernachtungspreis fällig.
8) Das Abspülen von Geschirr auf dem Platz ist untersagt, dafür gibt es den Spülraum! Anfallendes Abwasser ist in die Kanalisation zu entsorgen, für Kassettentoiletten gibt es eine Entsorgungsstation.
9) Hunde sind an der Leine zu führen, anfallender Kot ist zu beseitigen.
10) Paramilitärisches Auftreten und faschistische Symbole werden nicht geduldet.
11) Übermäßiger Alkoholkonsum, der zu Kontrollverlust, Grölen oder Schreien führt, ist verboten. Trunkenheit, die andere Gäste belästigt oder die Nachtruhe stört, kann zu einem sofortigen Platzverweis führen.
12) Radio, Lautsprecher, Musikboxen und ähnliche Geräte sind auf Zimmerlautstärke zu stellen. Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu vermeiden. Während der Nachtruhe sind Geräte mit Lautsprecher komplett abzuschalten und Gespräche nur noch in Zeltlautstärke (flüsternd) durchzuführen.
13) Offenes Feuer ist nur mit Grillkohle, Briketts und handelsüblichem, trockenem Brennholz (Paletten o.ä. verboten!) in den dafür vorgesehenen Feuerstellen von 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr gestattet. Das Sammeln von Feuerholz in den umliegenden Gehölzen ist untersagt!
14) Verstößt ein Gast vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Campingplatzordnung, so kann ihm der weitere Aufenthalt im Rahmen des Hausrechts sofort verwehrt werden. In einem solchen Fall behält der Campingplatz seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung. Erstattungen von bereits gezahlten Leistungen sind ausgeschlossen.
© Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.
| Betreiber: | |
| Firma: | LT-Aktivreisen GmbH |
| Anschrift: | Lahntalstraße 45, 35096 Roth (Lahn) |
| Telefon: | 06426 9280-0 |
| Telefax: | 06426 9280-10 |
| Geschäftsführerin: | Brigitte Brandenburger |
| Handelsregister: | HRB 1822 |
| Amtsgericht: | Marburg |